Überblick über die Neubauförderungen 2024

Eines sei vorweggenommen. An Fördermodellen verschiedenster Art mangelt es nicht. Das immer wichtiger werdende Thema der Nachhaltigkeit im Gebäudesektor hat der bisherigen Förderausrichtung einen neuen, klimawirksameren Fokus gegeben. Seit dem Sommer 2021 werden zusätzlich zu den bekannten Energieeffizienzkriterien Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt und die Einhaltung aller Kriterien wird durch den Bund finanziell bezuschusst.

Auf Bundesebene spielt die KfW-Förderbank eine entschiedene Rolle, denn sie unterstützt seit dem Jahr 1949 den Wohnungs(wieder)aufbau in Deutschland. Allerdings ist die Förderlandschaft kein einfaches Terrain, sie ist durch viele bürokratische Vorgänge bestimmt und mit unzähligen Abkürzungen gekennzeichnet. Es folgt daher ein erster grober Überblick über Förderlandschaft bzw. -töpfe inkl. deren gängige Abkürzungen. In diesem ersten Teil konzentrieren wir uns auf den Neubau von Wohngebäuden.

 

BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst drei BEG-Teilprogramme, wobei sich nur ein Teil mit neu zu errichtenden Gebäuden befasst:

  • „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

 

QNG

Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte oder einen nachhaltigen Neubau plant und sich dabei aus den Mitteln des Klima-Transformations-Fonds (KTF) oder der BEG fördern lassen möchte, benötigt einen Nachweis: das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.

 

Damit zeichnet das Bauministerium Projekte aus, die Nachhaltigkeitskriterien auf überdurchschnittliche (QNG-PLUS) oder deutlich überdurchschnittliche (QNG-Premium) Weise erfüllen. Neben Umwelt- und Klimaeinflüssen gehören unter anderem auch Lufthygiene, Barrierefreiheit und Einsatz nachhaltiger Materialien zu den Voraussetzungen.

 

KfN

Klimafreundlicher Neubau (KfN)

Für Privatpersonen, deren jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro übersteigt, könnte die Förderung Klimafreundlicher Neubau eine Option sein. Hierbei handelt es sich um eine Kreditförderung: Das Volumen beträgt max. bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins, der von der KfW flexibel festgelegt wird.  

 

Sie erhalten die Förderung für:

·       Bauwerkskosten,

·       Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und

·       Eigenleistungen.

 

Wie auch beim WEF gibt es hier die Möglichkeit der Wahl zwischen Annuitätendarlehen und endfälligem Darlehen. Details zu Förderung finden sich auf der KfN-Informationsseite der KfW.

 

KfNN

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfNN)

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 18. Januar 2024 Mittel für ein neues Förderprogramm bewilligt.

 

Das neue Förderprogramm soll laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine „dritte Säule“ neben der Förderung für den sozialen Wohnungsbau und den Neubauförderungen Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF) darstellen. Gefördert werden soll der Neubau von kleinen bis mittleren Wohneinheiten, z. B. für Alleinerziehende und Senioren. Die Förderung erfolgt über Zinsverbilligungen.

 

Gefördert werden Neubauten, die über den gesetzlichen Neubaustandard EH 55 hinausgehen und eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH 40 entsprechen. Des Weiteren wird es eine Begrenzung der zu fördernden Baukosten, der Wohnfläche und der Angebotsmiete geben. Das Programm richtet sich besonders an Ballungsgebiete.

 

Aktueller Stand:

Derzeit wird die Förderrichtlinie vom BMWSB ausgearbeitet und dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Zustimmung vorgelegt. Bewilligt sind eine Milliarde Euro für 2024, die bis zur Vorlage der Förderrichtlinie gesperrt sind. Für 2025 ist eine weitere Milliarde eingeplant. Das Programm soll kurzfristig wirken und ist auf zwei Jahre befristet.

 

WEF

„Wohneigentum für Familien“

Gefördert werden Neubauvorhaben von Familien. Der KfW-Kredit richtet sich vor allem an Eltern mit mittlerem Einkommen. Den zinsgünstigen Förderkredit von bis zu 270.000 € erhalten Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

·       Sie wohnen selbst in der geförderten Immobilie und sind Eigentümer mit mindestens 50 % Miteigentumsquote.

·       Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt.

·       Das Haus ist die einzige Wohnimmobilie der Familie in Deutschland.

·       Das Jahreshaushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € für jedes weitere Kind.

·       Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

 

EEE

Im Rahmen der Antragstellung für die BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der Beantragung seiner Neubauförderung. Er kann zusätzlich die energetische Fachplanung und Baubegleitung übernehmen, dadurch wird eine qualitativ hochwertige Ausführung eines Neubauprojektes gewährleistet.

 

Klimaschutz als wesentlicher Aspekt der Förderung

Der Aspekt der „Klimafreundlichkeit“ spielt inzwischen eine ausschlaggebende Rolle bei der Förderung von Neubauprojekten. Hierbei ist der Baustandard „klimafreundliches Wohngebäude“ entscheidend, der sich aus drei Kriterien zusammensetzt:

·       Energieeffizienz: Der energetische Gebäudestandard Effizienzhaus 40 wird erreicht

·       Nachhaltigkeit: Die Qualitätskriterien des Siegels „nachhaltiges Gebäude (QNG)“ werden erreicht

·       CO2-Effizienz: Das Haus wird nicht mit fossilen Energien (Öl, Gas, Biomasse) beheizt.

Die initialen Baukosten sind – entsprechend der Einhaltung des Baustandards „klimafreundliches Wohngebäude“ – höher, dennoch zahlt sich die Investition dauerhaft aus. Die niedrigeren Energiekosten sorgen bei einem klimafreundlichen Haus auf lange Sicht nicht nur für geringere, laufende Kosten, sondern tragen auch einen wertvollen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen bei. 

Das „Effizienzhaus 40“ als wesentliches Kriterium für den Erhalt von KfW-Förderungen

Relevant ist in diesem Zusammenhang das „Effizienzhaus 40“, gerade mit Blick auf die Bewilligung von Zuschüssen und Krediten. Der technische Standard für Immobilien wurde von der KfW definiert und umfasst eine Reihe von Energieeffizienz-Kriterien. Die Zahl 40 weist darauf hin, dass das geplante Haus einen Energiebedarf aufweist, der nur 40% von dem Wert seines Referenzgebäudes entspricht. Insbesondere drei Aspekte spielen bei der Erfüllung des EH 40 Standards eine übergeordnete Rolle:

1.      Heizung – Erneuerbare Energien nutzen: Anstelle von Heizungen, die fossile Brennstoffe verbrauchen, sind Wärmepumpen, Solarthermie oder Geothermie als Wärmeerzeuger idealerweise kombiniert mit einer Photovoltaik-Anlage zu empfehlen. 

2.      Isolierung – Das Gebäude gut „einpacken“: Eine lückenlose Dämmung (Fassade, Türen, Dach, Boden) sowie eine Dreifachverglasung für Fenster erhöhen den Effizienzstandard des Gebäudes ebenso wie eine wärmebrückenminimierte Ausführung. 

3.      Lüftung – Lüftungsverluste minimieren und Luftqualität im Innenraum verbessern: Eine moderne Lüftungsanlage sorgt dafür, dass nur sehr wenig Energie zusätzlich verloren geht: Fenster zu Lüftungszwecken zu öffnen wird damit unnötig, trotzdem bleibt die Luft im Gebäude dank der Lüftungsanlage immer frisch.

 

Hier finden Sie relevante Informationen über die entsprechenden Förderungen und wo man den Antrag stellen muss:

·       https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/

·       https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Hauseigentuemer/hauseigentuemer.html

·       https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html