Die Bedeutung des Wärmeschutzes für energetische Standards in den Wintermonaten (= Heizperiode) ist hinreichend bekannt. Besonders gut lässt sich dies anhand der vom Fraunhofer IBP erstellten Grafik „Entwicklung des energiesparenden Bauens“ über die letzten 40 – 45 Jahre darstellen.
Viele vergessen jedoch, dass auch dem Wärmeschutz in den Sommermonaten in unseren Breitengraden mittlerweile eine ähnlich große Bedeutung zukommt. Niemand möchte im Sommer in seinen eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz ins Schwitzen geraten, sondern ist vielmehr auf der Suche nach einem angenehm kühlen Ort. Der gesetzlich geschuldete sommerliche Wärmeschutz (im Volksmund auch Überhitzungsschutz genannt) ist seit der 1. Energieeinsparverordnung 2002/04 im Wohngebäudebereich verankert. Konkret bedeutet dies, dass Wärmeeinträge in das Gebäude in den Sommermonaten baulicherseits auf ein konstruktiv kompensierbares Maß, d. h. ohne Zuführen von zusätzlicher Kühlenergie, zu begrenzen sind. Anlagen zur Kühlung sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Als ideal wird demnach ein Gebäude angesehen, welches sich durch seine materialbedingten, baukonstruktiven und bauphysikalischen Eigenschaften, möglichst ohne den Einsatz von Zusatz-Energie, selbst regulieren kann. Für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes gibt es gemäß GEG 2024, §14 es zwei mögliche Verfahren: Zum einen gibt es hier das vereinfachte Verfahren nach DIN 4108-2, welches auf standardisierten Randbedingungen sowie ein „starres“ Norm-Klima zurückgreift. Zum anderen besteht die Möglichkeit über eine thermische Simulation, die auf realen Klimadaten basiert, konkrete Überhitzungsstunden rechnerisch zu erfassen.
Folgende Parameter haben einen signifikanten Einfluss auf die Überhitzung im Sommer und sollten daher bei der Gebäudeplanung frühzeitig mitgedacht werden:
Standort des Gebäudes (Klimazone)
Größe der Fensterflächen bezogen auf die Nettogrundfläche des betrachteten Raumes
Orientierung / Neigung der Fensterflächen
Art der Verglasung (z. B. 3-fach Isolierverglasung)
Art / Lage der Vorrichtung für konstruktiven Sonnenschutz (z. B. außenliegende Jalousie mit drehbaren Lamellen)
Möglichkeiten zur Nachtlüftung (z. B. mechanische Raumluftanlage)
Thermische Speicherfähigkeit des Raumes (= Materialeigenschaften der raumumgebenden Flächen; leichte, mittlere oder schwere Bauweise)
Möglichkeit zum Einsatz passiver Kühlung
Eine umfangreiche Untersuchung des Einflusses all dieser Parameter auf verschiedene Bauweisen wurde von der TU Kaiserslautern durchgeführt und in einem ausführlichen Forschungsbericht im Jahr 2018 sowie einem 2. Folgebericht über weiterführende Messungen im Jahr 2019 zusammengefasst und veröffentlicht.
Das Bauteil „Fenster“ spielt demnach nicht nur beim winterlichen (U-Wert), sondern gleichermaßen beim sommerlichen Wärmeschutz (Sonneneintrag) eine wichtige Rolle. Kommen nun noch weitere Anforderungen etwa aus Sicht des Schallschutzes, des Einbruchschutzes oder der Tageslichtversorgung hinzu, wird schnell klar, dass solch ein Multitalent seinen Preis haben muss. Um also ein Gebäude nach dem klimabewusstbauen-Prinzips zu planen und zu errichten, müssen all diese Aspekte hin zu einem bauphysikalischen und energetischen Bestwert optimiert werden, aber gleichzeitig noch bezahlbar bleiben.